- Die Zimmer sind in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu halten. Die Zimmer sind täglich zu reinigen. Einmal wöchentlich hat eine Grundreinigung aller Zimmer zu erfolgen. Das gilt auch für Gemeinschaftseinrichtungen. Sofern der Hausflur zu reinigen ist, erfolgt dies nach einen festgelegten Plan.
- Die Einrichtungsgegenstände insbesondere Kühlschränke, Waschmaschinen und Tiefkühlschränke sind fremdes Eigentum und pfleglich zu behandeln. Die Bettwäsche wird grundsätzlich durch Sie mitgebracht. Schäden an der Einrichtung sind zu melden. Wir bemühen uns, Ihnen ein angenehmes Wohnumfeld zu schaffen. Schadensersatz behalten wir uns ausdrücklich vor. Das gilt auch für Reparaturen.
- Die Schlüssel, die Ihnen ausgehändigt worden sind, sind ausschließlich für Ihre Verwendung bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Das Anfertigen von Nachschlüsseln bedarf unserer Zustimmung.
Alle Schlüssel sind nach Mietende zurückzugeben. Das gilt auch für Schlüssel, die Sie selbst angefertigt haben. Bei Verlust kann dies das Austauschen der Schließanlage zur Folge haben und hohe Kosten verursachen. Halten Sie Wohnung und Haustür stets geschlossen. Wir übernehmen für Diebstahl keinerlei Haftung. - Die Nebenkosten für Heizung, Elektro und Wasser/Abwasser sind nicht unerheblich. Helfen Sie uns beim Kostensparen, indem Sie vernünftig mit Energie umgehen. Heizen Sie nicht bei geöffnetem Fenster. Lüften Sie in den Morgenstunden. Lassen sie Wasser nicht unnötig laufen. Wenn Sie heimfahren oder das Zimmer zur Arbeit verlassen stellen Sie die Heizung herab. Lassen Sie tagsüber kein Licht brennen.
- Das Trocknen der Wäsche ist nur in den dafür vorgesehenen Räumen zulässig. Das Wäschetrocknen in der Wohnung, insbesondere in den Zimmern und auf der Heizung ist untersagt. Es kostet Energie und erhöht die Brandgefahr. Die erhöhte Luftfeuchtigkeit führt zum Befall mit Schimmelpilzen, die gesundheitsgefährdend sind.
- Es ist verboten, leere Flaschen oder Müll auf den Zimmern zu lagern. Der Müll ist täglich zu entsorgen. Die Müllentsorgung hat in die dafür vorgesehenen Behälter zu erfolgen. Sie beachten dabei bitte, dass in Deutschland Mülltrennung vorgeschrieben ist. Wie der Müll zu trennen ist, entnehmen Sie bitten den gesonderten Hinweisen. Leere Flaschen oder Zigaretten nicht auf den Freiflächen entsorgen. Im Flur bzw. vor den Türen der übrigen Mieter keinen Müll entsorgen. Zigarettenschachteln, Sonnenblumenkerne, Asche gehören nicht in die Grünanlagen bzw. den Hausflur.
- Das Rauchen auf den Zimmern ist verboten. Das gilt insbesondere auch auf das Rauchverbot im Bett. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitbewohner und die, die nach Ihnen das Zimmer nutzten wollen.
Die in den Zimmern installierten Rauchmeldeanlagen dienen Ihrer Sicherheit. Wir weisen darauf hin, dass Ausserbetriebsetzung, Sachbeschädigung als Gesetzesverstoß geahndet werden kann. - Verboten ist das Benutzen elektrischer Heizgeräte bzw. elektrischer Kochgeräte (einschließlich Wasserkocher) auf den Zimmern. Es dürfen generell nur funktionstüchtige und geprüfte Geräte eingesetzt werden.
- Verhalten Sie sich gegenüber den übrigen Mietern höflich und anständig. Die Benutzung/Entwendung fremden Eigentums werden wir als Diebstahl zur Anzeige bringen.
- Ein zentrales Problem ist die Einhaltung der Lautstärke, deshalb beachten Sie bitte künftig:
- Es herrscht nach 22.00 Uhr – 6.00 Uhr Nachtruhe. Am Samstag und am Sonntag herrscht Mittagsruhe von 12.00 – 15.00 Uhr.
- Im Treppenhaus verhalten Sie sich ruhig. Die Türen werden nicht lautstark zugeworfen. Die Treppen laufen Sie normal auf und ab ohne lautstark aufzustampfen. Beschränken Sie die Benutzung des Treppenhauses auf das normale Maß. Ständiger Aufenthalt im Treppenhaus, lautstarke Gespräche oder Rauchen sind verboten. Das gilt insbesondere in Zeiten der Nachtruhe oder Mittagsruhe. Wenn Sie in diesen Zeiten von der Schicht zurückkehren verhalten Sie sich ruhig und suchen Sie sofort Ihre Wohnung auf.
- Auf den Zimmern ist Musikhören nur in Zimmerlautstärke und bei geschlossenem Fenster erlaubt. In der Zeit der Nacht- und Mittagsruhe ist die Nutzung von Radioanlagen verboten. Gespräche sind in Zimmerlautstärke zu führen. Jede Lärmbelästigung ist zu vermeiden. Wenn Sie diesen Punkt nicht befolgen, werden wir die Radios einziehen bzw. jedwedes Musikhören verbieten.
- Das laute Schließen der Türen ist zu vermeiden. Gespräche führen Sie im normalen Tonfall. Bei geöffnetem Fenster oder von der Straße aus mit Mitbewohnern anderer Wohnungen lautstarke Gespräche zu führen ist verboten. Das gilt insbesondere auf Balkonen während der späten Abend-/Nachtstunden.
Achten Sie auf Ihre privaten Gegenstände und schützen Sie diese vor Diebstahl. Wir übernehmen für derartige Dinge keinerlei Haftung.
Achten Sie gegenseitig auf Ordnung und Sauberkeit. Den Anweisungen der von uns benannten Verantwortlichen haben sie Folge zu leisten. Wir behalten uns ausdrücklich Kontrollen vor. Zu diesem Zweck stimmen Sie bereits jetzt zu, dass wir die Zimmer auch in Ihrer Abwesenheit zu jeder Zeit betreten können.