Hausordnung

1. Die Zimmer sind in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu halten. Die Zimmer sind täglich zu reinigen. Einmal wöchentlich hat eine Grundreinigung aller Zimmer zu erfolgen. Das gilt auch für Gemeinschaftseinrichtungen. Sofern der Hausflur zu reinigen ist, erfolgt dies nach einem festgelegten Plan.


2. Die Einrichtungsgegenstände insbesondere Kühlschränke, Waschmaschinen und Tiefkühlschränke sind fremdes Eigentum und pfleglich zu behandeln. Die Bettwäsche wird grundsätzlich durch Sie mitgebracht. Schäden an der Einrichtung sind zu melden. Wir bemühen uns, Ihnen ein angenehmes Wohnumfeld zu schaffen. Wir sind nicht verpflichtet alle Einrichtungsgegenstände unentgeltlich zu stellen. Die Einrichtung der Wohnungen ist mit erheblichen Kosten verbunden. Schadensersatz behalten wir uns ausdrücklich vor. Das gilt auch für Reparaturen.


3. Die Schlüssel, die Ihnen ausgehändigt worden sind, sind ausschließlich für Ihre Verwendung bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Das Anfertigen von Nachschlüsseln bedarf unserer Zustimmung. Alle Schlüssel sind nach Mietende zurückzugeben. Das gilt auch für Schlüssel, die Sie selbst angefertigt haben. Bei Verlust kann dies das Austauschen der Schließanlage zur Folge haben und hohe Kosten verursachen. Halten Sie Wohnung und Haustür stets geschlossen. Wir übernehmen für Diebstahl keinerlei Haftung.


4. Die Nebenkosten für Heizung, Elektro und Wasser/Abwasser sind nicht unerheblich. Helfen Sie uns beim Kostensparen, indem Sie vernünftig mit Energie umgehen. Heizen Sie nicht bei geöffnetem Fenster. Lüften Sie in den Morgenstunden. Lassen sie Wasser nicht unnötig laufen. Wenn Sie heimfahren oder das Zimmer zur Arbeit verlassen stellen Sie die Heizung herab. Lassen Sie tagsüber kein Licht brennen.


5. Das Trocknen der Wäsche ist nur in den dafür vorgesehenen Räumen zulässig. Das Wäschetrocknen in der Wohnung, insbesondere in den Zimmern und auf der Heizung ist untersagt. Es kostet Energie und erhöht die Brandgefahr. Die erhöhte Luftfeuchtigkeit führt zum Befall mit Schimmelpilzen, die gesundheitsgefährdend sind.


6. Es ist verboten, leere Flaschen oder Müll auf den Zimmern zu lagern. Der Müll ist täglich zu entsorgen. Die Müllentsorgung hat in die dafür vorgesehenen Behälter zu erfolgen. Sie beachten dabei bitte, dass in Deutschland Mülltrennung vorgeschrieben ist. Wie der Müll zu trennen ist, entnehmen Sie bitten den gesonderten Hinweisen. Leere Flaschen oder Zigaretten nicht auf den Freiflächen entsorgen. Im Flur bzw. vor den Türen der übrigen Mieter keinen Müll entsorgen. Zigarettenschachteln, Sonnenblumenkerne, Asche gehören nicht in die Grünanlagen bzw. den Hausflur.


7. Das Rauchen, der Anbau und der Konsum von Drogen auf den Zimmern sind strengstens verboten. Das gilt auch für den seit 1.4.2024 legalen Konsum und Anbau von Cannabis Rauchen dürfen Sie auf den dafür vorgesehenen Freiflächen und Balkonen. Der Cannabis- und Drogenkonsum ist im gesamten Objektbereich untersagt.


8. Verboten ist das Benutzen elektrischer Heizgeräte bzw. elektrischer Kochgeräte (einschließlich Wasserkocher) auf den Zimmern. Es dürfen generell nur funktionstüchtige und geprüfte Geräte eingesetzt werden. Es ist verboten, elektrische Geräte aus dem Sperrmüll einzusetzen. Sie gefährden sich und andere Personen.


9. Verhalten Sie sich gegenüber den übrigen Mietern höflich und anständig. Die Benutzung/Entwendung fremden Eigentums werden wir als Diebstahl zur Anzeige bringen. Wenn Sie aufgefordert werden bestimmte Handlungen zu unterlassen, dann befolgen Sie die Hinweise der Mitbewohner. Vermeiden Sie es provozierend oder unhöflich aufzutreten, auch wenn Sie der Meinung sind, dass Sie im Recht sind. informieren Sie uns. Wir werden uns um die Angelegenheit auch in Ihrem Interesse kümmern. Wenn Mieter die Polizei gerufen haben und diese bei Ihnen erscheint, geben Sie selbst keinerlei Erklärungen ab. Händigen Sie den Polizisten unsere Telefonnummer aus und bitten Sie diese, sich mit uns in Verbindung zu setzen oder setzen Sie sich selbst mit uns in Verbindung.


10. Ein zentrales Problem ist die Einhaltung der Lautstärke, deshalb beachten Sie bitte künftig:

a) Es herrscht von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr Nachtruhe. Am Samstag und am Sonntag herrscht Mittagsruhe von 12.00 bis 15.00 Uhr.
b) Im Treppenhaus verhalten Sie sich ruhig. Die Türen werden nicht lautstark zugeworfen. Die Treppen laufen Sie normal auf und ab ohne lautstark aufzustampfen. Beschränken Sie die Benutzung des Treppenhauses auf das normale Maß. Ständiger Aufenthalt im Treppenhaus, lautstarke Gespräche oder Rauchen sind verboten. Das gilt insbesondere in Zeiten der Nachtruhe oder Mittagsruhe. Wenn Sie in diesen Zeiten von der Schicht zurückkehren verhalten Sie sich ruhig und suchen Sie sofort Ihre Wohnung auf.
c) Auf den Zimmern ist Musikhören nur in Zimmerlautstärke und bei geschlossenem Fenster erlaubt. In der Zeit der Nacht- und Mittagsruhe ist die Nutzung von Radioanlagen verboten. Gespräche sind in Zimmerlautstärke zu führen. Jede Lärmbelästigung ist zu vermeiden. Wenn Sie diesen Punkt nicht befolgen, werden wir die Radios einziehen bzw. jedwedes Musikhören verbieten.
d) Das laute Schließen der Türen ist zu vermeiden. Gespräche führen Sie im normalen Tonfall. Bei geöffnetem Fenster oder von der Straße aus mit Mitbewohnern anderer Wohnungen lautstarke Gespräche zu führen ist verboten. Das gilt insbesondere auf Balkonen während der späten Abend-/Nachtstunden.


Allgemein:


Die Bereitstellung und ordnungsgemäße Nutzung von Wohnraum sind eine der Grundvoraussetzungen für Ihre Tätigkeit in Deutschland. Auch wir sind an die Einhaltung allgemeiner Regeln gebunden. Wenn uns auf Grund Ihres Fehlverhaltens vom Hauptmieter die Wohnung gekündigt wird, dann setzen Sie Ihren und den Arbeitsplatz Ihrer Mitbewohner aufs Spiel.
Bei Verstößen gegen diese Hausordnung behalten wir uns ausdrücklich Schadensersatzforderungen vor. Wenn wir den Verursacher nicht zweifelsfrei feststellen können, dann werden wir unsere Schadensersatzforderungen auf alle Mieter dieses Wohnraumes umlegen. Sie haben eine Verpflichtung, sich gegenseitig zu kontrollieren und Ihr Zusammenleben zu organisieren. In besonders schwerwiegenden Fällen werden wir das Mietverhältnis mit Ihnen mit sofortiger Wirkung kündigen.
Unsere Schadensersatzanforderungen werden wir von Ihrem Lohn einbehalten. Der Aufrechnung und Zurückbehaltung geben Sie bereits jetzt Ihre Zustimmung. Stellen wir fest, dass Sie trotzt unserer Hinweise Heizung, Wasser und Elektroenergie verschwenden, dann werden wir eine monatliche Umlage geltend machen, die dazu dient unsere Mehrkosten zu decken und die wir ohne gesonderten Nachweis einbehalten.
Achten Sie auf Ihre privaten Gegenstände und schützen Sie diese vor Diebstahl. Wir übernehmen für derartige Dinge keinerlei Haftung.
Achten Sie gegenseitig auf Ordnung und Sauberkeit. Den Anweisungen der von uns benannten Verantwortlichen haben sie Folge zu leisten. Wir behalten uns ausdrücklich Kontrollen vor. Zu diesem Zweck stimmen Sie bereits jetzt zu, dass wir die Zimmer auch in Ihrer Abwesenheit zu jeder Zeit betreten können.